Montag, 26. Oktober 2009

Änderungen an den Vermächtnisrunen

Die in "Die Minen von Moria" gefundenen Vermächtnisrunen können maximal die Gegenstandsstufe 60 erreichen. Ihr könnt diese Vermächtnisrunen also auf alle legendären Gegenstände anwenden, die eine Attribut-Stufe von 60 oder niedriger haben. Vermächtnisrunen aus Moria lassen sich NICHT auf legendäre Gegenstände mit einer Attribut-Stufe von über 61 anwenden, die ihr in "Die Belagerung des Düsterwalds" findet.

Alle legendären Gegenstände, welche die nachfolgenden Bedingungen erfüllen, lassen sich sowohl in eine Vermächtnisrune aus Moria als auch in eine Vermächtnisrune aus dem Düsterwald zerlegen:


  • Der betreffende legendäre Gegenstand muss die Erfahrungsstufe 60 (bzw. 61 bis 70, wenn eine Schriftrolle zum Freischalten von Levels verwendet wurde) erreicht haben.
  • Der legendäre Gegenstand muss aus dem Ersten oder Zweiten Zeitalter stammen.
  • Die Attribut-Stufe des legendären Gegenstands darf höchstens 60 betragen.


Diese Änderung ermöglicht es den Spielern, einen ausgereizten legendären Gegenstand des Ersten oder Zweiten Zeitalters aus Moria zu zerlegen und daraus eine Vermächtnisrune aus dem Düsterwald herzustellen, die sich dann auf einen neuen legendären Gegenstand aus dem Düsterwald anwenden lässt. Hinweis: Die nach dem Zerlegen entstandene Vermächtnisrune aus dem Düsterwald hat einen geringeren Erfahrungswert als die Vermächtnisrune aus Moria aus diesem Vorgang.

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