Alle legendären Gegenstände, welche die nachfolgenden Bedingungen erfüllen, lassen sich sowohl in eine Vermächtnisrune aus Moria als auch in eine Vermächtnisrune aus dem Düsterwald zerlegen:
- Der betreffende legendäre Gegenstand muss die Erfahrungsstufe 60 (bzw. 61 bis 70, wenn eine Schriftrolle zum Freischalten von Levels verwendet wurde) erreicht haben.
- Der legendäre Gegenstand muss aus dem Ersten oder Zweiten Zeitalter stammen.
- Die Attribut-Stufe des legendären Gegenstands darf höchstens 60 betragen.
Diese Änderung ermöglicht es den Spielern, einen ausgereizten legendären Gegenstand des Ersten oder Zweiten Zeitalters aus Moria zu zerlegen und daraus eine Vermächtnisrune aus dem Düsterwald herzustellen, die sich dann auf einen neuen legendären Gegenstand aus dem Düsterwald anwenden lässt. Hinweis: Die nach dem Zerlegen entstandene Vermächtnisrune aus dem Düsterwald hat einen geringeren Erfahrungswert als die Vermächtnisrune aus Moria aus diesem Vorgang.
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